Obligation (Recht)

Als Obligation (von lateinisch obligare „anbinden, verpflichten“) wird im schweizerischen Recht ein Schuldverhältnis zwischen zwei Personen bezeichnet. Derjenige, der schuldet, wird dabei als Schuldner bezeichnet, derjenige, dem geschuldet wird, als Gläubiger. Aus Sicht des Gläubigers ist die Obligation eine Forderung, aus Sicht des Schuldners eine Schuld.[1]

Im deutschen Recht bezeichnet die Obligation schlicht das „Schuldverhältnis“, weshalb obligatorische und dingliche Rechte unterschieden werden. Der Begriff der Obligation ist in Deutschland im Wertpapierrecht die übliche Bezeichnung für Schuldverschreibungen auf eine Geldsumme (Inhaberschuldverschreibungen).

  1. Heinrich Honsell: Römisches Recht. 5., ergänzte Auflage. Springer, Berlin u. a. 2001, ISBN 3-540-42455-5. S. 81.

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